Warum ich nicht mehr für das Berliner Schiedsgericht kandidiere

Klaus Peukert » 23 Februar 2012 » in Piraten »

Ich kandidiere ja auf der kommenden LMV für einen Posten im Schiedsgericht des LV Berlin. Also, bisher. Jetzt kam in dieser Woche an die Öffentlichkeit, das es zwei PAV-Anträge zu entscheiden gibt (ja liebe Netzgemeinde, es gibt ZWEI PAVs und nicht nur das gegen den 28-jährigen Blogger). Obendrein ist sehr wahrscheinlich, das, bei Annahme durch die LMV, die "Initiative 1470", eine Erweiterung der Berliner Satzung um namentliche Liquid-Abstimmungen, vor dem LSG landen wird.

Ich hätte im LSG also von Anbeginn drei sehr wichtige Dinge mit zu entscheiden. Und bei zweien davon kann ich im Moment nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, das ich tatsächlich völlig unbefangen bin. Bzgl. der Satzungserweiterung bin ich politisch klar für diesen Schritt. Auch wenn ich da eine vertretbare Rechtsauffassung habe, die Befürchtung der Befangenheit ist wohl nicht von der Hand zu weisen bzw. würde mir das wohl einfach nicht jeder glauben, auch wenn ich es völlig nüchtern sehe.

Im Falle des aktuell diskutierten PAV bin ich wohl tatsächlich befangen. Nachdem zunächst mit dem offenen Brief im Dezember ein durchaus valider Punkt öffentlich gemacht wurde, wurde ab dem nächsten Tag um mehrere Level übertrieben und eine Ein-Mann-Blogger-Richter-Staatsanwaltschaft-Armee losgetrommelt, die mit dem Arsch wieder eingerissen hat, was der offene Brief zunächst an positiven Effekten erreichte. 

Mein Vertrauen in die den PAV-Antrag entscheidenden Personen ist groß genug, um darauf zu vertrauen, das der Schritt PAV nicht leichfertig gegangen wurde und es dafür verdammt ernste Gründe gaben muss (und spätestens jetzt wäre ich wohl wirklich befangen). Ich mag und schätze Katja, GA, F0O0, Pavel und Helge sehr, ich werde die wieder Antretenden wählen, sie haben mein Schwert und ich könnte in ihrer Sache kein neutraler Richter sein.

Langer Rede, kurzer Sinn: Auch hier bin ich nicht unbefangen. Bleibt zwar noch das andere Verfahren, aber wer nimmt mir jetzt noch ab, das ich dann ausgerechnet da dann nicht befangen bin? Eben.

Ich würde also antreten um dann in den drei Verfahren die anstehen, nicht mitmachen zu können. Das ist ziemlich sinnlos.

Und deswegen ziehe ich meine Kandidatur zum Schiedsgericht zurück.

Achja, und wegen tarzun2012

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