Warum ich nicht mehr für das Berliner Schiedsgericht kandidiere
Ich kandidiere ja
auf der kommenden LMV für einen Posten im Schiedsgericht des LV Berlin.
Also, bisher. Jetzt kam in dieser Woche an die Öffentlichkeit, das es
zwei PAV-Anträge zu entscheiden gibt (ja liebe Netzgemeinde, es gibt
ZWEI PAVs und nicht nur das gegen den 28-jährigen Blogger). Obendrein
ist sehr wahrscheinlich, das, bei Annahme durch die LMV, die "Initiative
1470", eine Erweiterung der Berliner Satzung um namentliche
Liquid-Abstimmungen, vor dem LSG landen wird.
Ich
hätte im LSG also von Anbeginn drei sehr wichtige Dinge mit zu
entscheiden. Und bei zweien davon kann ich im Moment nicht mit 100%iger
Sicherheit sagen, das ich tatsächlich völlig unbefangen bin. Bzgl. der
Satzungserweiterung bin ich politisch klar für diesen Schritt. Auch wenn
ich da eine vertretbare Rechtsauffassung habe, die Befürchtung der
Befangenheit ist wohl nicht von der Hand zu weisen bzw. würde mir das
wohl einfach nicht jeder glauben, auch wenn ich es völlig nüchtern sehe.
Im
Falle des aktuell diskutierten PAV bin ich wohl tatsächlich befangen.
Nachdem zunächst mit dem offenen Brief im Dezember ein durchaus valider
Punkt öffentlich gemacht wurde, wurde ab dem nächsten Tag um mehrere
Level übertrieben und eine Ein-Mann-Blogger-Richter-Staatsanwaltschaft-Armee
losgetrommelt, die mit dem Arsch wieder eingerissen hat, was der offene
Brief zunächst an positiven Effekten erreichte.
Mein
Vertrauen in die den PAV-Antrag entscheidenden Personen ist groß genug,
um darauf zu vertrauen, das der Schritt PAV nicht leichfertig gegangen
wurde und es dafür verdammt ernste Gründe gaben muss (und spätestens jetzt wäre ich wohl wirklich befangen). Ich mag
und schätze Katja, GA, F0O0, Pavel und Helge sehr, ich werde die wieder
Antretenden wählen, sie haben mein Schwert und ich könnte in ihrer Sache
kein neutraler Richter sein.
Langer
Rede, kurzer Sinn: Auch hier bin ich nicht unbefangen. Bleibt zwar noch
das andere Verfahren, aber wer nimmt mir jetzt noch ab, das ich dann
ausgerechnet da dann nicht befangen bin? Eben.
Ich würde also antreten um dann in den drei Verfahren die anstehen, nicht mitmachen zu können. Das ist ziemlich sinnlos.
Und deswegen ziehe ich meine Kandidatur zum Schiedsgericht zurück.

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