Wehret den Anfängen?

Klaus Peukert » 15 November 2011 » in Piraten » 0 Kommentare

Nebenan kommentierte corax zu meinem "Taschengate"-Beitrag:

wenn ich meine prinzipien aus 'sachzwängen' oder 'ist halt jetzt so' bei der allerersten gelegenheit über bord schmeiße weil: 'ich will ja politik machen' brauch ich keine politik mehr zu machen. ab dem moment bin ich nämlich genau so ne politiknutte wie die, weswegen ich überhaupt in die politik gegangen bin. wehret den anfängen.

Ich schreib meine Replik hier hin, damits nicht in den Kommentaren versauert, is doch was länger geworden.

Die ersten Abgeordneten in Parlamenten, insb. den kommunalen, müssen trotz aller Transparenzwünsche an geschlossenen Ausschusssitzungen teilnehmen, dürfen vertrauliche Dokumente nicht öffentlich verwenden, noch lange nicht alles wird gestreamt oder ins Pad live protokolliert, die Partei kauft für 40 kiloEUR ne ClosedSource-Software weils schlicht nix brauchbares im FLOSS-Bereich gibt, LiquidFeedback ist je nach perspektive entweder Stasi2.0 oder ein Wahlcomputer usw. usf.

Unsere Ideale prallen schon immer gegen die Realität und können schon lange (noch) nicht 100% um- und durchgesetzt werden. Insofern ist das "Wehret den Anfängen"-Argument zwar super idealistisch, die tatsächliche Realität zeigt aber, das es trotzdem nicht von heute auf morgen und Knall auf Fall funktioniert. Es geht einfach nicht. Noch nicht. Und, wie geschrieben. Ja, Taschenkontrollen, ob generell, stichprobenartig oder überhaupt sind Scheiße. Kein Dissenz. Aber sie stehen nun mal im Raum und dann müssen wir sehen wie wir damit umgehen.

Angesichts der Situation, das "nach Berlin" nicht 600 unermüdliche zum "langweiligen" Programmparteitag kommen, sondern vielleicht mehr als doppelt so viel, ist das immer noch doof, immer noch ein Grund für die Orga das möglichst noch wegzuverhandeln, aber es ist kein Showstopper, den BPT in den Orkus zu kippen, denn das ist die Alternative die bleibt, wenn man Kreativität im Umgang mit diesen, und ich verwende hier das Schimpfwort bewußt, "Sachzwängen" als Lösung ausschließen will.

Wie wäre es denn mit einem Gepäckbus, wie er zur Weihnachtszeit in Innenstädten steht? Eine Straße weiter vom Veranstaltungsgelände weg, daneben ne Gulaschkanone und nen Glühweinstand und schon kann jeder ohne Tasche rein, muss dem "bösen Caterer" (der übrigens nicht mal für die Taschenkontrollen verantwortlich ist) keinen einzigen Taler in den Rachen werfen und die Kontrollen fallen weg, weils keine Taschen zu kontrollieren gibt.

Daneben noch ein dezentrales Wahllokal ("Bingen-Nord" anyone?) und man hat gleichzeitig noch ne Raucherinsel und so weiter. Aber ich denk vermutlich wieder zu einfach und lösungsorientiert. Andererseits kann man natürlich auch fußaufstampfend die Realität ignorieren und irgendwas von "anfechten" blubbern. Ist echt alles was Euch bei Widerstand fällt ne Klage? Dann einfach BPT kaputtmachen statt die Realität zu hacken? C'mon.

Man muss ständig, auch bei "Eingriffen in die Privatsphäre", zwei Beispiele stehen ja oben, weitere existieren, zwischen zwei konkurrierenden Rechtsgütern abwägen, und man muss überlegen welches in dem konkreten Fall schwerer wiegt (siehe etwa den aktuellen Fall, wo man keine Bilder vom Kachelmann zeigen, dieser aber den bildmachenden Journalisten weiter ins Netz stellen darf). Auch die Konfliktlinie "Datenschutz" vs. "Transparenz" ist so eine, wo fängt Datenschutz/Persönlichkeitsrecht an, wo hört notwendige Transparenz auf? Auch hier muss man jedesmal entscheiden und abwägen.

Bei "Taschengate" kann und muss das letztlich jeder für sich selber machen. Der eine bleibt gleich zu Hause, der andere fährt auf Krawall gebürstet hin und zieht dann wutschnaubend vors BSG, welches ihm erklären wird das er im Unrecht ist, die nächste ruft halt die Polizei, läßt sich von der statt dem Einlaß die Tasche kontrollieren, gewinnt nix außer das warme Gefühl sich im Recht zu fühlen und geht dennoch nicht unkontrolliert in den Saal.

Ich für meinen Teil werde, so sich nichts ändert oder ich nicht auch ohne "Gepäck" zurechtkomme, den (vorhandenen, aber geringen) Eingriff in meine Privatsphäre hinnehmen, weil die Alternativen (Wutpirat, zu Hause bleiben, BPT wegklagen) weder mir noch der Partei noch der politischen Willensbildung helfen.

Was ihr macht, ich weiß es nicht. Müsst ihr selbst entscheiden.

Ich mach das mit der Politik.

15.000 Kapitäne und ne Tasche voll Rum

Klaus Peukert » 14 November 2011 » in Piraten » 4 Kommentare

Ui, da is mal wieder was los in Piratistan. Der Betreiber der Halle des BPT hat angekündigt u.U. mit "Taschenkontrollen" zu verhindern, das man selber Getränke mit in die Halle nimmt. Grund: Der Exclusivvertrag mit dem Caterer, der will, das man bei ihm kauft. Taschenkontrolle. Da fahren natürlich sofort die Grund- und Menschenrechtsschutzschilde hoch, das ginge ja gar nicht, das dürfe man nicht, der BPT wäre dann anfechtbar, man würde zur Not die Polizei rufen usw. usf. 

Mal langsam:

1. Die Orgaleute haben deutlich gemacht, das sie das Vorhaben des Hallenbetreibers für ein Problem halten und dabei sind, es zu lösen. Ruhe und ein wenig mehr Gelassenheit wäre hier als erstes angebracht (über 500 Mails auf diversen Mailinglisten sprechen leider eine andere Sprache...). Überhaupt nicht hilfreich ist es, wenn jeder zweite das Orgateam mit der, naja, "Bitte" um "sachliche Antwort" zuwirft oder gar beim Betreiber "Stress" angekündigt wird. Macht Euch erstmal locker. Und im Zweifel gilt immer noch "Dulde und liquidiere".

2. Seid mal etwas kreativer. Dann läßt man das Freßpaket eben draußen, stellt den Matekasten ins Auto und geht ohne Tasche rein. Dann wird auch keine kontrolliert, alles easy. Und gegessen und getrunken wird dann eben konsequent außerhalb. Und wer uuuunbedingt seinen Laptop "braucht", der nimmtn eben inner Laptoptasche mit, in die Hand oder was weiß ich. Ihr seid erwachsene Leute, erzählt mir nicht, Euch fällt da nix ein. Und drinnen wird der Caterer eben boykottiert, kommt er nur auf seine Garantiesumme, fertig der Lack.

3. Ja, eine Taschenkontrolle ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Ja, Eingriff in die Privatsphäre ist doof. Nein, das ist nicht generell verboten. Ich muss den Schornsteinfeger ins Haus lassen und den Heizungsableser in mein Schlafzimmer. Finde ich jetzt persönlich deutlich unprickelnder als ein "Da schau, keinen Sechserträger Bier im ALDI-Beutel". Wann (so) ein Eingriff gerechtfertigt ist und hingenommen werden muss, ist immer eine Abwägung der verschiedenen Interessen. Mediamarkt darf mich nicht gängeln, ein Konzertveranstalter schon.

4. So wie es sich darstellt hat man im jetzigen Moment (siehe Punkt 1., das kann sich noch ändern) die Wahl zwischen der Pest "BPT fällt aus" (egal ob jetzt für einen persönlich, weil man sich "auf keinen Fall" in die Tasche gucken lassen wird oder generell weil die Orga sagt "Lieber 10.000e EUR versenken als auch nur in eine Tasche schauen lassen") oder der Cholera Taschenkontrollen hinnehmen und dafür am BPT teilnehmen und Politik in der geilsten Partei Deutschlands (nach DIE GEILEN) zu machen. Kein BPT: Doof. Taschenkontrolle: Auch doof. Politik machen: Geil.

5. Und nun? Haben wir also genau diese notwendige Abwägung aus Punkt 3. Was wiegt jetzt schwerer? Mein Recht auf einen unbeobachten Tascheninhalt oder das Hausrecht der Halle? Wenn ich nun nur die Wahl zwischen "Tasche zulassen, kein BPT" und "Tasche aufmachen, dafür Politik gestalten", dann ist mir in diesem einen konkreten Fall die Teilhabe an der Politik schlicht wichtiger als dieser (verhältnismäßig geringe) Eingriff in meine Privatsphäre.

Mensch, wir haben nach Berlin plötzlich 6.000 neue Leute, die Kapazität des BPT wurde verdoppelt bei nahezu gleichem Budget und eine Nebenwirkung davon ist, das durch eine unbedachte Nachfrage hier plötzlich ein "Taschengate" losgeht, nur weil der Betreiber auf die Nachfrage seine Standardantwort gegeben hat, die sonst jeder Mieter bekommt (bei dem solche Kontrollen, siehe Konzert, weniger ein Problem als bei ner Partei sind). Das ist doch ganz offensichtlich ne Ausnahmesituation, die so nicht vorhersehbar war. Und ich freu mich lieber über (naja, die Meisten :-)) der Neuen, die mit uns "alten Hasen" bessere und geile Politik machen wollen, als jetzt hier das orangegefärbte HB-Männchen zu geben.

Herrje, wir wollen Politik machen und dieses Land verändern und verbessern, das lassen wir uns doch wohl nicht von nem verkniffenen Hallenbetreiber vermiesen, nur weil der Schiß hat, das jemand ne Mate mit reinschmuggelt.

Liebe 15.000 Bundestrainer^WKapitäne: Ja, das ist unbefriedigend. Ja, das ginge besser. Ja, so ne Taschenkontrolle sollte nicht sein. Ja, das ist Scheiße. Aber: Es. Ist. Nicht. Zu. Ändern. (Stand jetzt). Wir haben also die Wahl zwischen schwarz-weiß-prinzipienreitend Stress zu machen oder lächelnd und winkend zu sagen "Hier schau halt rein und jetzt geh mir aus der Sonne, ich will Politik machen". Und in den lessons learned wird stehen, das beim nächsten BPT dafür gesorgt wird, das sowas nicht nochmal vorkommt. Fertig der Lack.

Und, mal so unter uns Pastorentöchtern: Da geht draußen grad einer der größten Behördenskandale wo geben tut los, Nazis bringen zehn Leute um, der Verfassungsschutz steckt in dieser Braunen Scheiße wohl bis über die Nebenhöhlen drin und ihr kloppt Euch, weil ihr keine Mate reinschmuggeln könnt? Das mit dem Prioritäten setzen üben wir aber nochmal, OK?

Kritik am Paper des AK Vorrat - Ergänzung

Klaus Peukert » 10 November 2011 » in Piraten » 0 Kommentare

Gestern schrieb ich ja zum Antrag "Schutz der Privatsphäre im Internet - 11 konkrete Gesetzesänderungen", der als 1:1-Kopie eines Papers vom AK Vorrat an den Parteitag der Piraten gestellt wurde. Ich hab noch paar Ergänzungen, die aber zu groß für ein Update des Artikels sind, daher separat nochmal hier.


2.  Die Identität des Nutzers einer IP-Adresse oder Telefonnummer darf künftig nur noch mit richterlichem Beschluss, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren offen gelegt werden

Neben dem impliziten Verbot von Telefonbüchern (oder genauer: Dem Verbot das ein Polizist in so ein Telefonbuch reinschauen darf) ist bei Umsetzung der Forderung kein Ansatz mehr gegeben, "nicht-schwere" Straftaten (Beleidigung, Mobbing, Stalking, der Enkeltrick am Telefon usw.) aufzuklären. Das kann man für den Preis von höherem Schutz der Privatsphäre ja fordern und wollen, muss aber dann ganz klar dazu sagen, das man dann wohl tatsächlich den vielgescholtenen "rechtsfreien Raum" schaffen will. Kann man machen, kann man wollen, kann man fordern. Aber mir fehlt hier klar ein Hinweis auf diese sehr weitreichenden Implikationen dieses Punktes.

3. Anbietern von Internetdiensten muss die Erstellung von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers verboten werden; das bisherige Widerspruchsrecht reicht nicht aus (§ 15 TMG ändern).

Gestern schrieb ich salopp von einer "Lex Facebook" und vergaß zu bemerken das die Forderung ja letztlich viel weiter geht. Eine Anrufliste in meinem Smartphone ist ein Nutzerprofil. Ich habe eine Nummer bei SipgateOne, da steht die Liste sogar im Internet. Nutzerprofil. Soll ich dann jeden Anrufer erst in eine Warteschleife schicken und er mir bestätigen, das der Anruf in meinem Profil landen darf? Und so weiter, an verdammt vielen Ecken und Enden fallen "Nutzerprofile" an, bei dem seitens des AK Vorrat wohl eher weit ausgelegten Begriff is dann auch das privat nutzbare Firmen-Smartphone plötzlich illegal. Wie gestern: Gut gemeint, schlecht gemacht.

10. Internet-Zugangsanbieter sollen verpflichtet werden, auf Wunsch die dynamische Zuteilung einer neuen IP-Adresse bei jedem Einwahlvorgang anzubieten.

Hier steht "auf Wunsch" und nicht "by default" (auch wenn es vermutlich so gemeint ist). Insofern ist der Punkt letztlich sogar unkritisch, weil halt (siehe gestrige Begründung) schlicht wirkungslos. Pures Schlangenöl also, aber immerhin kein Zwang jeden damit zu beglücken. BTW, interessant, das hier wohl zwar die Zwangsbeglückung gewollt ist, aber man durch eine handwerklich schlechte Formulierung das ganze nur "auf Wunsch" baut und so die eigene Forderung ad absurdum führt ("statische IPs by default" halte ich für nicht mehrheitsfähig beim AK Vorrat :-) ) und oben, ebenfalls wegen handwerklicher Mängel, Forderungen stellt die Lichtjahre über die Wunschposition hinaus gehen.

Die ganzen simplen handwerklichen Schnitzer (vgl. auch "Passwortherausgabe" im Punkt 9. wo man wohl eher "Bedarfsträgern Zugriff auf E-Mails verschaffen" meint) hätte man wohl locker bei einer Runde durchs LiquidFeedback oder auch nur einer breiteren Debatte und längerfristigeren Vorstellung beheben können. Das sind nämlich alles keine inhaltlichen Showstopper sondern einfach behebbare Fehler.

Schade, das der Antrag nach mehreren Monaten im Wiki des AK Vorrat nun wie "Kai aus der Kiste" dem Parteitag vor die Füße geworfen wird, neben den inhaltlichen Schwächen und den handwerklichen Fehlern ist diese blanke Unhöflichkeit der dritte Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

Schutz der Privatsphäre im Internet - 11 konkrete Gesetzesänderungen

Klaus Peukert » 09 November 2011 » in Piraten » 3 Kommentare

Zum Bundesparteitag der Piraten gibt es einen Antrag "Schutz der Privatsphäre im Internet - 11 konkrete Gesetzesänderungen". Dieser besteht im wesentlichen aus der 1:1-Übernahme eines Papers des AK Vorrat aus dem Frühjar 2011. Daran habe ich einige Kritik, die ich einfach mal aufschreibe.


1. Durch Änderung des § 100 TKG muss eine aus Providersicht freiwillige, anlassunabhängige Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten klar ausgeschlossen  werden.  Die heute nach § 100 TKG gesammelte Datenhalde geht sowohl hinsichtlich der protokollierten Informationen als auch bezüglich der Datenverwendung (z.B. millionenfache Datennutzung zur Auskunfterteilung an Private nach § 101 UrhG) viel zu weit. Daneben muss auch das vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die unverzügliche Löschung von Abrechnungsdaten zu verlangen (§ 97 TKG  a.F.), wieder eingeführt werden.
"Keine VDS" klingt erstmal voll prima. Leider werden hier zunächst gleich zwei Sachen vermengt, der zivile Auskunftsanspruch hat schonmal mit VDS nur sehr am Rande was zu tun (sieht man, wenn man merkt, wie geschickt vom TKG ohne Übergang zum UrhG gesprungen wird). Die geforderte Änderung des TKG ändert den zivilen Aspruch aus dem UrhG jedenfalls nicht, das wird hier schlicht unterschlagen.
Eine Forderung zur Änderung des § 101 UrhG findet sich im Antrag leider auch nicht. Der Wunsch "Keine VDS" ist nachvollziehbar und auch sehr sinnvoll. Die Implementierung des obigen Vorschlags ist aber schlicht schlecht und suggeriert u.a. eine Änderung am zivilen Auskunftssnapruch, die die vorgeschlagene Änderung am § 100 TKG gar nicht leisten kann. Das ist unsauber und nicht zustimmungsfähig. Und was ist mit dem viel wichtigeren Punkt, der Herausgabe der Daten an Bedarfsträger?
2. Die Identität des Nutzers einer IP-Adresse oder Telefonnummer darf künftig nur noch mit richterlichem Beschluss, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren offen gelegt werden
Das verbietet im Grunde mal eben Telefonbücher und Dienste wie Whois. Ich habe mir sagen lassen, das das zwar eigentlich nicht gewollt ist, aber letztlich ist das die logische Konsequenz aus Obigem. Auch Ansprechpartner im "Abusemanagement" (bei IP-Adressblöcken/-Netzbereichen) sind so nicht mehr ermittelbar. "Nutzer" schließt juristische Personen nicht aus, d.h. auch ein Impressum einer Webseite auf einem Webserver mit statischer IP wäre wohl dann verboten, da man darüber ja aus der IP die Identität des Nutzers ermitteln kann. Ein Dienst wie XING müsste sofort "vergessen", von welcher IP aus sich ein (ihm gegenüber) namentlich bekannter Nutzer angemeldet hat. Klingt gut, funktioniert so definitiv nicht ohne das Netz kaputt zu regulieren.
3. Behörden dürfen Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten  und ihre Internetnutzung künftig nur noch unter den Voraussetzungen  verlangen, die für Auskünfte über Nutzer von Telekommunikationsdiensten  und deren Verbindungen gelten
Ist das die oben geforderte Ergänzung zu Punkt 1 und regelt die Herausgabe von u.U. gespeicherten/vorhandenen Daten? Höhere Hürden für Bedarfsträger, bin ich immer dabei, geht in Ordnung. Das darf dann den Bedarfsträger auch ruhig ordentlich Geld kosten. Wobei beim Vorhandensein des "Lauschangriffs" die Hürden nicht sonderlich hoch und vermutlich nicht hoch genug gelegt werden dürften.
4. [Bei QuickFreeze] muss die Speicherung zukünftiger Verkehrsdaten außer Kraft treten, wenn  sie nicht binnen drei Werktagen gemäß § 100g StPO richterlich bestätigt  wird. [...]
Mit einer strengen Umsetzung von Punkt 1. und 3.sind ja gar keine einzufrierenden Daten mehr vorhanden. Jegliches "QuickFreeze" müsste also zunächst die technischen Vorraussetzungen für die Erfassung, Speicherung, Übermittlung und Herausgabe der davon betroffenen Daten (das dürften dann weit mehr als "abrechnungsrelevante" Dinge sein, u.a. vermutlich auch tatsächlich Kommunikationsinhalte) schaffen. 
Und dann läßt man einen Richter (was der Richtervorbehalt in der Praxis wert ist wissen wir) halt einmal die Woche immer wieder auf den Knopf drücken und die Aufzeichnung mitlaufen, da helfen auch die (hier nicht zitierten) Fristen nicht. Eine Vorstellung die mir um Längen schlimmer erscheint als alles bisherige. Dann doch lieber bspw. eine kurzfristige "Halterspeicherung" von IPs als Ermittlungsansatz, aber auch nichts darüber hinaus ("Wer mit wem").
5. Das Fernmeldegeheimnis muss auf die Nutzung von Internetdiensten erstreckt werden („Telemedien-Nutzungsgeheimnis“). 
Es bleibt unklar, worauf diese Forderung konkret abzielt. Bspw. E-Mails unterliegen auch jetzt schon dem Fernmeldegeheimnis.
6. Für rechtswidrig erteilte Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten muss ein Verwertungsverbot eingeführt  werden. 
Verwertungsverbote gibts in engen Grenzen im deutschen Recht, aber nicht in der weitgehend(er)en Form wie etwa in den USA. Gibt es in eingeschränkter Form auch im deutschen Recht. In der geforderten Allgemeinheit bedeutet das letztlich die Forderung nach einer Umsetzung vom in den USA gebräuchlichen "fruit of the poisoneous"-tree." für das deutsche Rechtssystem. Eine derart große Umwälzung des Rechtssystems wird man kaum im TMG/TKG regeln können. Schafft man nur einen weiteren Speziallfall erreicht man kaum die gewünschte Wirkung.
7. Anbietern von Internetdiensten muss die Erstellung von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers verboten werden; das bisherige Widerspruchsrecht reicht nicht aus (§ 15 TMG ändern). 
Das riecht nach einer "Lex Facebook" und ist leider dermaßen unkonkret, das ich dem schon allein deswegen nicht zustimmen kann. Um mehrere parsec zu ungenau. Schöne Worte, leider keinerlei Substanz. Wieder die richtigen Schlüsselreize gekitzelt, aber "konkret" ist hier gar nichts. "Keine Nutzerprofile", klingt geil, aber was ein Profil im Sinne der Regelung ist und was dann alles mit kaputt geht.
8. Die Ermächtigung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Aufzeichnung von Surfprotokollen muss aufgehoben werden (§ 5 BSIG). 
Hab ich keine Ahnung von und jetzt auch keine Lust mich ins BSIG einzulesen. "Klingt nicht falsch, wird schon passen" (ja, genau das Problem haben die 10 anderne Punkte wo ich bisserl mehr weiß und so mögliche Fehler sehen kann auch). Aber: Meinetwegen.
9. Behörden dürfen Passwörter zu E-Mail-Konten und SIM-PINs nur unter den Voraussetzungen der dadurch ermöglichten Telekommunikationsüberwachung verlangen.
Gibt es tatsächlich noch Provider, die eine Liste von Klartextpasswörtern ihrer Kunden haben? Meint man eventuell statt "Passwort" eher "Zugriff auf das E-Mail-Konto"? Dito SIM-PINs, soweit ich weiß liegen die auch nicht im Klartext vor, wenn man mal PUK2 vergißt muss der Provider das auch zurücksetzen und schreibt nen Brief mit den neuen PINs/PUKs. Zu ungenau, möglicherweise schlicht falsch. Das hätte bei einer breiteren Diskussion in der Partei sicher gefixt werden können.
10. Internet-Zugangsanbieter sollen verpflichtet werden, auf  Wunsch die dynamische Zuteilung einer neuen IP-Adresse bei jedem  Einwahlvorgang anzubieten

Das fördert die vollkommen falsche Idee, dynamische IP-Nummern würden vor irgendetwas schützen, wenn es darauf  ankäme: Inhaber einer dynamischen IP-Nummern zu einem gegebenen Zeitpunkt sind aufdeckbar und identifizierbar, die benutzten Werkzeuge  sind auch ohne IP-Nummer trackbar, und Personentracking funktioniert oft  mit mehreren Signalen, etwa Browserstrings, Cookies und Flash-Cookies. IP-Nummern zu wechseln hat keine Schutzwirkung. (Begründung bei Isotopp geklaut)

11. Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Bereitstellung  von Diensten nicht von der Angabe einer DeMail-Adresse oder von der  Nutzung des elektronischen Personalausweises abhängig gemacht werden darf. 

Keine Einschränkung auf Behörden und staatliche/kommunale Einrichtungen? Das halt ich möglicherweise für einen zu großen Eingriff in unternehmerische Freiheiten. Finden wir an anderen Stellen ja auch doof. Davon abgesehen ermöglicht der nPA (theoretisch) pseudonyme Geschäfte, etwa einen Alternachweis. Klingt wieder toll ("Keine Pflicht zu DeMail"), wieder nur gut gemeint, wieder nicht gut gemacht.
Am Ende ist dieses Paper voll gut klingender Ideen, es bedient die richtigen Schlüsselwörter und kaum ein regelmßiger FsA-Besucher und Pirat (mich eingeschlossen) dürfte nach erstem groben Überfliegen da was dran zu kritteln haben. Leider gibt es doch was dran zu kritteln und das nicht zu knapp. Allein das die 11 Punkte unter der Überschrift "konkrete Änderungen" stehen und dann maximal ein § genannt wird, verwirrt mich. Das ist keine "konkrete Änderung", das ist ein Pointer auf ne Baustelle, die man aufmachen will.

Was mich aber verärgert ist der Punkt, das die Punkte bereits im Frühjahr auf einer bayerischen Piraten-ML vorgestellt wurde (das Originalpaper ist ja auch aus der Zeit) und obige Kritik bereits damals aufkam (insb. das mit dem Telefonbuchverbot) aber nichts davon reflektiert, aufgegriffen oder der Antrag konkretisiert wurde. Ein AK-Mitglied erkannte wenigstens jetzt die Implikation von 2. und versprach, da nochmal nachzudenken (was auf den an den BPT gestellten Antrag wohl keine Auswirkung haben wird).

Es ist auch ärgerlich, das der Antrag, 1:1 per Copy & Paste aus einem NGO-Dokument "kurz vor ultimo" aus der Versenkung auftaucht, statt über einen längeren Zeitraum innerparteilich vorgestellt, beworben und debattiert worden zu sein. Bei allen hehren Wünschen wie "Keine VDS", die da drin stecken, wenn man mir ohne Debatte so ne politische Tütensuppe vor den Latz knallt fühl ich mich verarscht. Für eine Runde durchs Bundesliquid hätte die Zeit locker gereicht. Andere Antragsteller geben sich deutlich mehr Mühe für ihre Position zu werben.

tl;dr: Der Antrag bedient "gut klingende Schlüsselreize" des klassischen Netzaktivisten, ist leider nur gut gemeint, aber nicht gut gemacht, wurde innerparteilich nicht diskutiert, vorgestellt oder beworben, hat grobe Mängel und (unbeabsichtigt) gefährliche Implikationen und sollte daher abgelehnt werden.

IP-Adressen: Teufelszeug oder harmlos? Ein datenschutzkritischer Dreiteiler – Teil 3: IPv6

Klaus Peukert » 09 November 2011 » in Politisches »

Ich hab wieder bei der Spackeria gebloggt und kann dank eines Artikels von Lutz Donnerhacke zu IPv6 meine bisher immer noch offene Miniserie zu IP-Adressen mit einem Verweis darauf abschließen. Kommentare bitte drüben, Flattrs gerne hier :-)


Nach Teil 1 ("Motivation") und Teil 2 ("Vorschlag") habe ich immer noch den abschließenden Teil 3 meiner Miniserie offen, der sich mit IPv6 beschäftigen sollte. Bisher fand ich allerdings keinen passenden "Ansatz" um das Thema greifen zu können. Inzwischen ist mir Lutz Donnerhacke mit einem wunderbaren Artikel zuvorgekommen, der mir den dritten Teil letztlich erspart und auf den ich dann schlicht verweisen möchte.

Lutz Donnerhacke spannt in seinem Beitrag einen lesenswerten Bogen von der Historie technischer Kommunikationsmittel wie Telefon und Brief zum Internet, der darauf basierenden Umsetzung von Datenschutz in der "Prä-Internet"-Zeit, dem Mythos "Dynamische IP", einer Erklärung von IPv6 bis hin zu einer Vision in der, im Gegensatz zu der von Datenschützern teilweise als Allheilmittel propagierten Dynamisierung von IP-Adresszuweisungen, statische IP-Adressen zusammen mit einem mündigen Bürger für eine tatsächliche Stärkung des Datenschutzes und der Durchsetzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sorgen können.

Er konstatiert zunächst schonungslos ehrlich und völlig zu Recht:

"Die hart erkämpfte datenschutzrechtliche Forderung nach anonymer oder zumindest pseudonymer Kommunikation – wie sie ins IuKDG eingegangen ist – ist also technische Illusion ."

entzaubert dann insbesondere den Mythos "Dynamische IP" und erklärt, das für die dynamische Vergabe von IP-Adressen bei früher üblichen Einwahlverbindungen eben nicht der Datenschutz, sondern schlicht wirtschaftliche Gründe dafür ausschlaggebend waren, und lediglich "geschicktes Marketing" dafür sorgte, das alle Welt heute dynamische IP-Adreßvergabe geil findet und Datenschützer daher auf dieser "dynamischen Bühne" letztlich nur jede Woche eine neue Folge in der Datenschutztheater-Soap vorführen.

Er endet mit dem Vorschlag und der Vision, das mit IPv6 gerade statische IP-Adressen für ein Mehr an echtem Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung sorgen könnten, da man so seine Daten eben viel besser unter eigener Kontrolle haben kann als dies beim Ablegen in zentralen Netzdiensten der Fall möglich ist, womit sich der Kreis zur Ende-zu-Ende-Kommunikation per Telefon vom Beginn des Artikels schließt. Dies erfordert aber ein komplettes Umdenken im Hinblick auf "Datenschutz im Internet" notwendig, auch und insbesondere von Seiten der Datenschützer, die erkennen müssen, das die Werkzeuge der 80er Jahre des letzten Jahrtausends nicht mehr funktionieren.

Bleibt zu hoffen, das Beiträge wie der von Lutz Donnerhacke zu diesem Umdenken führen. Das es so wie bisher auf Dauer nicht weiter gehen kann ohne das Netz kaputt zu regulieren, nun, das ist der Grund warum es dieses Blog und die Datenschutzkritische Spackeria gibt.

Den kompetten Artikel gibt es hier: http://www.iks-jena.de/ger/Blog/IPv6-und-der-Datenschutz

Unser täglich Wahnsinn gib uns heute

Klaus Peukert » 09 November 2011 » in Piraten » 6 Kommentare

Ein Gastbeitrag von Stephan Urbach, der diesen Text leider nicht auf der "Flaschenpost", der Mitgliederzeitung der Piratenpartei veröffentlichen durfte:


Oh, ein Fax kommt rein. "Ausdrucken, Stempel drauf und abheften" ist mein erster Gedanke, ist es doch bestimmt ein Mitgliedsantrag. Ich öffne das Fax. Zwei Seiten. Eine zu viel für einen Mitgliedsantrag. Ist es auch nicht. Es ist ein Pamphlet. Adressiert an die FAZ, das Bundesjustizministerium, das Bundesinnnenministerium, die atheistische Humanistische Union (sic!), den Chaos Computer Club und die Piratenpartei. Eigentlich ist es nur an Herrn Schirrmacher gerichtet. Der Sender möchte aber die anderen Stellen informiert halten. Es ist nicht das erste solcher Faxe und wird auch nicht das letzte sein. Das weiß ich. Sehr genau mittlerweile. 

Ich leite seit vier Monaten die Bundesgeschäftsstelle der Piratenpartei Deutschland. Ich habe das Privileg, wenn man so manchen Piraten glauben darf, im Zentrum der Macht zu sitzen und die Eingangspost und Faxe zu lesen. Ich entscheide über Leben und Tod einer Nachricht an die Partei. Jawohl, ich. Ach, wenn die wüssten. Wenn die wüssten, was hier jeden Tag so eintrudelt. Nicht nur per Fax oder Brief, auch Emails werden gerne und viel geschickt. Mit Verteilern, die über jede größere Zeitung Deutschlands hinaus, über den Bauernverband, den ADAC und die Gewerkschaften, sämtliche kleinere und größere Parteien, über die Ministerien bis hin zu angela.merkel@bundestag.de reichen. Jawohl, die Kanzlerin. Und damit die Kanzlerin was macht, wird Druck ausgeübt, in dem der Verteiler wild vergrößert wird, bis er zur Unkenntlichkeit entstellt ist. Es müssen sehr verzweifelte Menschen sein, die nicht mehr wissen, an wen sie sich wenden sollen, wer ihnen bei ihrem Problem helfen kann. Sicherlich haben sie es schon überall versucht, denn das angetane Unrecht, um das es in 99% der Fälle geht, muss gesühnt, ja gar revidiert werden. Da hilft auch kein normaler Anwalt mehr, denn meistens wurde es schon durch alle Instanzen durchgefochten ("Urteile und Briefwechsel anbei"). 

Wir schütteln gerne den Kopf über solche Nachrichten, lachen uns gar tot darüber. Es ist zu bizarr, zu alles, um es noch zu begreifen. Zum Abstumpfen tragen die normal verwirrten Nachrichten noch bei. Ob wir einen Anwalt bräuchten, der Notstandsgesetze schreiben könne, oder nicht noch jemanden für die Abgeordnetenhausliste. Immer wieder wird gefragt: "Wann macht Ihr Ernst mit eurem Versprechen, den § 146 GG zu verwirklichen?" Viele Menschen bieten den Piraten ihre (entgeltlichen) Dienste an und zwar bei Dingen, die wir schon selbst sehr lange machen. Als letzte Kategorie der Nachrichten, die die Piratenpartei erhält, seien jene genannt, die ein "normales" Problem haben. Da wird gefragt, ob man sich mit Abmahnungen auskenne, Verbraucherschutz und ähnlichem. Diesen Menschen können wir im Regelfall erklären, dass sie sich bitte an einen Anwalt wenden mögen, an einen Betroffenenverband oder die Verbraucherzentralen. Am Telefon ist das oft einfacher, als per Email. Am Telefon könne die Menschen direkt Nachfragen stellen. Und uns beschimpfen, was für ein Sauhaufen wir sind, dass man ein Arschloch sei ("Bitte sehr!") und überhaupt die Partei doch nicht besser als die anderen ist. 

Das Konzept politische Partei ist den Leuten nicht klar - zu lange haben die seit Jahren regierenden Parteien den Leuten nicht klar gemacht, was ihre eigentliche Aufgabe ist. Durch Allmachtsphantasien der Politikerkaste wurde das einst gesunde Verhältnis von Politikern zu Bürgern gestört - ja, Frau Merkel kann mein Problem lösen, Herr Schäuble auch oder halt der Vizekanzler. Oder aber bestimmt die Parteiführung von der SPD. Oder eben die der Piratenpartei. 

Eigentlich ist es nur noch der Zynismus, der mich lachen lässt ob all der Geschichten, die man in dieser Arbeit erfährt, so ist es auch kein Wunder, dass die Besatzung der Budnesgeschäftstelle nach außen hin arrogant und überheblich erscheint. Viele Schicksale schlagen auf, Probleme, die man so nicht kennt, die aber Existenzen zu bedrohen scheinen. Ich werde ihnen nicht helfen können, genausowenig, wie die Partei helfen kann, denn es ist nicht ihre Aufgabe.

Ich kann mich jetzt zurücklehnen und Lächeln, denn ich weiß, dass ich diese Faxe und Emails bald nicht mehr lesen werde müssen, dass ich es los bin, das Wissen ob der Schicksale. Ich verlasse die Bundesgeschäftstelle bald, um mich einer neuen Herausforderung zu stellen (und ein wenig Geld zu verdienen) und ich freue mich sehr darauf, wenn ich nicht wüsste, dass es da auch Post, Emails und Faxe gibt…

Tipp zu LiquidFeedback

Klaus Peukert » 03 November 2011 » in LiquidFeedback » 0 Kommentare

Begrüßenswerterweise ist im LiquidFeedback wieder ne Menge los. Immer wieder passiert es aber, das neue Initiativen eingestellt und gleich über Twitter etc. "veröffentlicht" werden. Dabei erhalten einige dann immer einen "Systemfehler" statt der eigentlichen Initiative und sind verständlicherweise irritiert. Es handelt sich dabei um einen Bug in LiquidFeedback.

Hintergrund des Bugs ist, das LF nicht "live" arbeitet, sondern die Stimmen und all das zeitgesteuert ermittelt wird (je mehr los ist, desto größer sind die Pausen zwischen den Auszählungen). Der Bug sorgt nun dafür, das vor der allerersten Auszählung niht eingeloggte Benutzer und Gäste nur einen "Systemfehler" sehen.

Die Lösung ist einfach: Ca. 10-15 Minuten warten, bis die erste Auszählung durch ist, und erst dann den Link weitergeben. Bei neuen Initiativen erkennt man das daran, das man als Initiator bei den Unterstützern angezeigt wird (vor der ersten Auszählung steht da 0) oder das beim Thema der Initiative ganz unten noch kein Auszählzeitpunkt steht.

tl;dr: Initiative erstellen, Kaffee aufsetzen, pullern gehen, Kaffee trinken, nachschauen ob man bei Unterstützer steht, Link weitergeben.